Entlastung für Angehörige
Sie übernehmen immer mehr und fragen sich, wie das dauerhaft gehen soll. Wir schauen, was wir Ihnen abnehmen können, und übernehmen einen festen Teil.

Pflege kostet Kraft. Wenn die eigenen Reserven knapp werden, braucht es jemanden, der regelmäßig entlastet. Wir schauen uns an, welche Unterstützung Ihnen tatsächlich weiterhilft, erklären es verständlich und planen eine feste Entlastung ein, die Sie verlässlich einrechnen können.
Was genau ist die Entlastung für Angehörige?
Die Entlastung für Angehörige umfasst Einsätze, die pflegenden Familien Zeit und Kraft zurückgeben: Haushaltsführung, Betreuung und Begleitung des Angehörigen, Struktur im Alltag und Freiraum. Finanzierbar ist sie über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1) sowie über Verhinderungspflege (bis zu 1.612 €/Jahr), wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder Urlaub braucht. Wir helfen, zu klären, was für Ihre Situation infrage kommt.
Unsere Leistungen im Detail
Haushalt übernehmen
Wir übernehmen die Haushaltsaufgaben, damit Sie sich auf die Pflege konzentrieren können.
Freizeitbegleitung
Begleitung Ihres Angehörigen bei Aktivitäten und Unternehmungen.
Begleitung bei Demenz
Struktur und Geduld für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Freiraum für Sie
Feste Stunden, in denen Sie abgeben können, statt durchzuhalten.
Sicherheit & Struktur
Tägliche Routinen und klare Abläufe, die Stabilität geben.
Ruhe beim Angehörigen
Sie wissen Ihren Angehörigen in einer vertrauten Betreuung, während Sie einmal nicht da sind.
Für wen ist diese Hilfe geeignet?
Die Entlastung für Angehörige richtet sich an Menschen, deren Alltag durch eine besondere Lebenssituation erschwert ist. Prüfen Sie, ob Ihre Situation dazugehört.
Angehörige, die einen älteren oder pflegebedürftigen Menschen betreuen
Pflegende, die eine fest eingeplante Entlastung brauchen
Familien, in denen ein Mitglied mit Demenz lebt
Personen, die Job, Familie und Pflege unter einen Hut bringen müssen
Angehörige, die sich vor eigener Erschöpfung bewahren möchten
Wann kommt die Unterstützung infrage?
Wenn die Pflege alltäglich wird und die Kräfte nachlassen
In Phasen, die zusätzliche Freiräume erfordern: Job, Kinder, Erholung
Wenn eine Demenzerkrankung den Betreuungsaufwand steigen lässt
Vorübergehend, wenn Sie selbst krank werden oder Urlaub brauchen
So läuft die Unterstützung konkret ab
Situation schildern
Sie erzählen uns, wie Ihr Alltag gerade aussieht und wo es drückt.
Möglichkeiten klären
Gemeinsam schauen wir, was an Entlastung möglich ist und welcher Träger zuständig ist.
Feste Bezugsperson
Eine erfahrene Person lernt Ihren Angehörigen kennen, etwa für zwei Vormittage pro Woche.
Regelmäßige Einsätze
Die festen Zeiten stehen. Fällt etwas aus, sagen wir das rechtzeitig.
Wie beantrage ich die Leistung?
Anträge und die Kommunikation mit den Kassen übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Pflegegrad prüfen
Entlastungsleistungen greifen ab Pflegegrad 1 (131 €/Monat). Verhinderungspflege kann anteilig ab PG 2 beantragt werden.
Bedarf benennen
Wir helfen, Einsatzbedarf und Freiräume klar zu beschreiben. Für die Pflegekasse entscheidend.
Beauftragung
Mit Bescheiden oder Selbstzuschlag beauftragen Sie uns direkt.
Abrechnung
Wir rechnen mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen Post nur noch in Ausnahmefällen.
Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Viele Haushalte wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die kurze Antwort: Bei einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein, etwa bei Schwangerschaft, im Wochenbett oder nach einer Operation. Wir prüfen für Sie kostenlos, welcher Kostenträger in Ihrer Situation greift.
Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der offiziellen Seite gesund.bund.de.
Pflegekasse (bei Pflegegrad)
Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieses Budget ist genau für anerkannte Angebote wie die Haushaltshilfe von Cura Homecare gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich Pflegesachleistungen (bis zu 2.299 €/Monat) sowie Pflegegeld infrage. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit den erbrachten Leistungen verrechnet.
Krankenkasse (medizinische Haushaltshilfe)
Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist, zum Beispiel während der Schwangerschaft und im Wochenbett, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder nach einem Unfall. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir helfen Ihnen, die passende Begründung und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Sozial- oder Sozialhilfe-Träger
In besonderen Härtefällen können Sozialämter oder überörtliche Träger der Sozialhilfe Zuschüsse oder Kostenübernahmen gewähren, etwa wenn die Mittel von Pflege- oder Krankenkasse nicht ausreichen. Ob und in welcher Höhe das für Ihre Situation gilt, klären wir im Einzelfall ehrlich mit Ihnen, ohne falsche Versprechen.
Private Selbstzahlung
Sie können jede Leistung von Cura Homecare auch privat dazu buchen oder vollständig selbst zahlen, etwa wenn Sie zusätzliche Stunden wünschen oder noch keine Kostenzusage vorliegt. Die Preise besprechen wir vorab transparent, damit es keine Überraschungen gibt.
Sie möchten unsere Leistungen privat nutzen? Auch das ist möglich.
Viele Familien buchen zusätzliche Stunden dazu oder nehmen Cura Homecare vollständig selbst in Anspruch, ohne Pflegekasse oder Krankenkasse. Wir besprechen die Kosten vorher offen mit Ihnen, damit es keine Überraschungen gibt.
Der genaue Preis kann vom Umfang und Einsatzort abhängen.
Wann die Krankenkasse statt der Pflegekasse zuständig ist
- Während Schwangerschaft und im Wochenbett, wenn die Mutter den Haushalt nicht führen kann.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einem Unfall mit vorübergehender Einschränkung.
- Wenn (noch) kein Pflegegrad anerkannt ist, eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe aber medizinisch nötig ist.
Wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt, erklärt auch gesund.bund.de.
Stand 2026. Die genannten Beträge entsprechen den Leistungen des SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2). Anspruch und Höhe hängen von Ihrer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Wir beraten Sie ehrlich, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Pflegegrad des Angehörigen (für Entlastungsbetrag ab PG 1, für Verhinderungspflege ab PG 2)
Pflegebedürftige Person lebt im Haushalt oder in erreichbarer Nähe
Einsatzort im Kreis Unna und Ruhrgebiet
Was übernimmt Cura Homecare konkret?
Planbare Entlastung
Feste Einsatzzeiten, die Sie als pflegende Person fest einplanen können.
Erfahrung mit Demenz
Unsere Kräfte sind im Umgang mit kognitiven Einschränkungen geübt.
Feste Bezugsperson
Eine vertraute Person für Ihren Angehörigen, kein rotierendes Team.
Freiräume
Wir schaffen Stunden oder ganze Tage, in denen Sie abgeben können.
Wie schnell kann die Unterstützung starten?
Regelmäßige Entlastungseinsätze beginnen meist innerhalb einer Woche. Für Verhinderungspflege planen Sie am besten 1–2 Wochen vor.
Konkrete Beispiele aus dem Alltag
Wöchentliche Freistunden
Frau R. pflegt ihren Mann. Wir kommen zweimal 4 Stunden pro Woche für Hausarbeit und Begleitung.
Urlaub der Pflegeperson
Damit die Tochter Urlaub machen kann, übernehmen wir für eine Woche die Betreuung des Vaters (Verhinderungspflege).
Demenzbegleitung
Strukturierter Nachmittag mit Spaziergang und Erinnerungsbuch. Klare Routinen geben Sicherheit.
Was Cura Homecare von anderen Anbietern unterscheidet
Wir sehen die Familie
Wir denken nicht nur an den Pflegebedürftigen, sondern auch an die, die pflegen.
Verlässliche Zeiten
Verbindliche Zeiten statt „vielleicht“. Für pflegende Angehörige das Wichtigste.
Klarheit bei Kosten
Wir klären Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ehrlich auf, ohne rechtliche Zusagen zu erfinden.
Häufige Fragen zur Entlastung für Angehörige
Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er beträgt 131 € im Monat und ist für anerkannte Entlastungsleistungen vorgesehen, wie unsere Begleitung und Haushaltshilfe. Wir verrechnen unsere Stunden gegen dieses Budget.
Verhinderungspflege greift, wenn die hauptpflegende Person ausfällt oder Urlaub macht. Ab Pflegegrad 2 kann sie beantragt werden. Wir übernehmen dann für begrenzte Zeit die Betreuung.
Ja. Viele Familien buchen regelmäßige Stunden pro Woche. Wir planen die Zeiten verlässlich mit Ihnen.
Unser Schwerpunkt ist Entlastung tagsüber. In einzelnen Fällen klären wir Nacht- oder Bereitschaftsleistungen im persönlichen Gespräch.
Das sagen Familien über Cura Homecare
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Entlastung für Angehörige in Ihrer Stadt
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