Leistung

Alltagsbegleitung & Begleitung außer Haus

Wer nicht mehr allein rauskommt, verliert schnell den Anschluss. Wir begleiten Sie zu Terminen und Unternehmungen, damit Sie wieder am Leben draußen teilnehmen.

Begleitung einer älteren Person bei einem Arztbesuch

Der Weg zum Arzt, der Behördengang, der wöchentliche Spaziergang: Was früher selbstverständlich war, wird mit der Zeit schwierig. Wir begleiten Sie dorthin und klären vorab, welche Begleitung über den Entlastungsbetrag abrechenbar ist.

Was ist das?

Was genau ist die Alltagsbegleitung & Begleitung außer Haus?

Alltagsbegleitung ist Unterstützung außer Haus: Begleitung bei Arzt- und Behördenterminen, Organisation von Fahrdiensten, gemeinsame Ausflüge und soziale Aktivitäten. Sie gehört zu den anerkannten Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI und lässt sich ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat verrechnen. Sie ersetzt keine medizinische Behandlung, sondern schafft Zugang zu Terminen und zur Gemeinschaft.

Was wir übernehmen

Unsere Leistungen im Detail

Arztbesuche

Begleitung zu Untersuchungen, Facharzt- und Krankenhausterminen, inklusive Erinnerung und Mitsprache.

Behördengänge

Begleitung zu Ämtern, Banken, Post und anderen Terminen.

Mobilität & Transport

Wir organisieren Fahrdienste oder begleiten Sie mit dem ÖPNV zum Ziel.

Soziale Aktivitäten

Spaziergänge, Café-Besuche, Kulturveranstaltungen und Treffen, gemeinsam statt allein.

Freizeitgestaltung

Vorlesen, Gespräche, gemeinsame Hobbys und Anregung.

Begleitung im Alltag

Einkäufe, Wege und Termine, die allein nicht mehr gehen, erledigen Sie wieder gemeinsam mit unserer Begleitung.

Für wen

Für wen ist diese Hilfe geeignet?

Die Alltagsbegleitung & Begleitung außer Haus richtet sich an Menschen, deren Alltag durch eine besondere Lebenssituation erschwert ist. Prüfen Sie, ob Ihre Situation dazugehört.

Ältere Menschen, die nicht mehr allein das Haus verlassen können

Personen nach Operationen oder bei eingeschränkter Mobilität

Menschen mit Demenz oder kognitiven Einschränkungen

Personen mit Pflegegrad, die den Entlastungsbetrag nutzen möchten

Menschen, die der sozialen Isolation entgehen möchten

Wann

Wann kommt die Unterstützung infrage?

Wenn Arzt- oder Behördentermine allein nicht mehr zu schaffen sind

Wenn die Mobilität nachlässt, termintreue Begleitung aber wichtig bleibt

Wenn das soziale Leben wichtiger wird als die Einrichtung zu Hause

Wenn Angehörige arbeiten und tagsüber Begleitung gebraucht wird

Ablauf

So läuft die Unterstützung konkret ab

01

Kennenlernen

Wir lernen Ihre Wünsche und Ihren Tagesrhythmus kennen.

02

Passende Begleitperson

Wir stellen Ihnen eine Begleitperson vor, die zu Ihnen passt.

03

Fester Wochenplan

Gemeinsam planen wir regelmäßige Termine und Aktivitäten.

04

Begleitung startet

Ihre Begleitperson kommt verlässlich. Bei Änderungen bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

Antrag

Wie beantrage ich die Leistung?

Anträge und die Kommunikation mit den Kassen übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

1

Pflegegrad prüfen

Alltagsbegleitung ist ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag (131 €) abrechenbar. Ohne Pflegegrad schauen wir gemeinsam andere Träger.

2

Bedarf festhalten

Wir halten fest, welche Termine und Begleitungen anfallen. Das hilft bei der Begründung.

3

Beauftragung

Mit Kostenzusage oder Selbstzahlung beauftragen Sie uns direkt.

4

Direkte Abrechnung

Wir rechnen mit dem zuständigen Kostenträger ab.

Finanzierung & Kosten

Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Viele Haushalte wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die kurze Antwort: Bei einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein, etwa bei Schwangerschaft, im Wochenbett oder nach einer Operation. Wir prüfen für Sie kostenlos, welcher Kostenträger in Ihrer Situation greift.

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der offiziellen Seite gesund.bund.de.

Pflegekasse (bei Pflegegrad)

Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieses Budget ist genau für anerkannte Angebote wie die Haushaltshilfe von Cura Homecare gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich Pflegesachleistungen (bis zu 2.299 €/Monat) sowie Pflegegeld infrage. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit den erbrachten Leistungen verrechnet.

Krankenkasse (medizinische Haushaltshilfe)

Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist, zum Beispiel während der Schwangerschaft und im Wochenbett, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder nach einem Unfall. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir helfen Ihnen, die passende Begründung und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Sozial- oder Sozialhilfe-Träger

In besonderen Härtefällen können Sozialämter oder überörtliche Träger der Sozialhilfe Zuschüsse oder Kostenübernahmen gewähren, etwa wenn die Mittel von Pflege- oder Krankenkasse nicht ausreichen. Ob und in welcher Höhe das für Ihre Situation gilt, klären wir im Einzelfall ehrlich mit Ihnen, ohne falsche Versprechen.

Private Selbstzahlung

Sie können jede Leistung von Cura Homecare auch privat dazu buchen oder vollständig selbst zahlen, etwa wenn Sie zusätzliche Stunden wünschen oder noch keine Kostenzusage vorliegt. Die Preise besprechen wir vorab transparent, damit es keine Überraschungen gibt.

Sie möchten unsere Leistungen privat nutzen? Auch das ist möglich.

Viele Familien buchen zusätzliche Stunden dazu oder nehmen Cura Homecare vollständig selbst in Anspruch, ohne Pflegekasse oder Krankenkasse. Wir besprechen die Kosten vorher offen mit Ihnen, damit es keine Überraschungen gibt.

Preisorientierung:Preis auf Anfrage

Der genaue Preis kann vom Umfang und Einsatzort abhängen.

Wann die Krankenkasse statt der Pflegekasse zuständig ist

  • Während Schwangerschaft und im Wochenbett, wenn die Mutter den Haushalt nicht führen kann.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einem Unfall mit vorübergehender Einschränkung.
  • Wenn (noch) kein Pflegegrad anerkannt ist, eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe aber medizinisch nötig ist.

Wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt, erklärt auch gesund.bund.de.

Stand 2026. Die genannten Beträge entsprechen den Leistungen des SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2). Anspruch und Höhe hängen von Ihrer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Wir beraten Sie ehrlich, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen gibt es?

Idealerweise Pflegegrad (Entlastungsbetrag), sonst Kranken- oder Sozialkasse im Einzelfall

Einsatzgebiet im Kreis Unna und Ruhrgebiet (Unna, Dortmund, Duisburg und Umgebung)

Klar benennbare Termine oder regelmäßige Begleitzeiten

Cura konkret

Was übernimmt Cura Homecare konkret?

Feste Begleitperson

Eine vertraute Person statt ständig wechselndem Personal.

Sicherheit unterwegs

Wir achten auf Ihre Sicherheit und Ihre Bedürfnisse außer Haus.

Termintreue

Termine werden eingehalten, Wege klug geplant.

Lokale Kenntnis

Wir kennen Ärzte, Ämter und ÖPNV in der Region.

Geschwindigkeit

Wie schnell kann die Unterstützung starten?

Mit geklärter Finanzierung beginnen die regelmäßigen Einsätze meist innerhalb von 3–5 Werktagen. Akute Arzttermine begleiten wir kurzfristig, wenn Kapazität besteht.

Beispiele

Konkrete Beispiele aus dem Alltag

Facharzt-Termin

Herr S. (Pflegegrad 3) wird zweimonatlich zum Kardiologen begleitet, inklusive Wartezeit und Mitdenken.

Kultur & Café

Frau L. besucht mit ihrer Begleitperson alle zwei Wochen ein Café und eine Ausstellung.

Behördenhilfe

Ein Angehöriger arbeitet. Unser Team begleitet den Vater zum Amt und hilft beim Ausfüllen.

Der Unterschied

Was Cura Homecare von anderen Anbietern unterscheidet

Teilhabe statt reiner Transport

Wir bleiben beim Termin, unterstützen mit Geduld und holen Sie wieder ab.

Vertraute Person

Eine feste Bezugsperson statt jedes Mal ein anderes Gesicht.

Pflegekassen-abrechenbar

Als anerkanntes Angebot direkt mit der Pflegekasse verrechenbar.

FAQ

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung & Begleitung außer Haus

Mit Pflegegrad lässt sich die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat verrechnen. Überschreitet das Volumen das Budget, können Selbstzuschläge oder andere Leistungen helfen. Wir klären das ehrlich vorab.

Ja, wenn es ärztlich oder terminlich nötig ist. Innerhalb des Kreis Unna und Ruhrgebiets organisieren wir die Begleitung inklusive ÖPNV oder Fahrdienst.

Ja, sie begleitet Sie ins Wartezimmer und auf Wunsch auch ins Sprechzimmer, damit Informationen nicht verloren gehen.

Regelmäßige Termine planen wir verlässlich. Akute Arzttermine versuchen wir kurzfristig abzudecken, wenn Kapazität frei ist.

Echte Erfahrungen

Das sagen Familien über Cura Homecare

4,9 von 5 Sternen · 40+ Bewertungen bei Google

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