Alltagsbegleitung: Was ist das und wer hat Anspruch?
Alltagsbegleitung ist mehr als nur Gesellschaft. Erfahren Sie, welche Leistungen dazu gehören, wer einen Anspruch hat und wie die Finanzierung funktioniert.
Was versteht man unter Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung (auch: niedrigschwellige Betreuungsleistung nach §45a SGB XI) umfasst alle Tätigkeiten, die Menschen dabei helfen, ihren Alltag zu meistern: Begleitung zu Ärzten und Behörden, gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche führen, Unterstützung bei Hobbys und soziale Teilhabe.
Für wen ist Alltagsbegleitung geeignet?
Alltagsbegleitung eignet sich besonders für Menschen mit Pflegegrad 1–5, ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Personen mit Demenz oder kognitiven Einschränkungen sowie für Menschen, die sich sozial isoliert fühlen oder nach einem Krankenhausaufenthalt Orientierung suchen.
Wie wird Alltagsbegleitung finanziert?
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (ab Pflegegrad 1) kann vollständig für Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Cura Homecare ist nach §45a SGB XI anerkannt, was die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ermöglicht.
Was unterscheidet Alltagsbegleitung von Pflege?
Alltagsbegleitung ist keine medizinische oder pflegerische Leistung, sie dient der sozialen Unterstützung und Entlastung. Körperpflege, Wundversorgung oder Medikamentengabe sind Aufgaben der Pflege. Die Kombination beider Leistungen bietet die umfangreichste Unterstützung.
Tipp: Alltagsbegleitung kann spontan beginnen, oft braucht es keine lange Vorlaufzeit. Rufen Sie uns an und wir organisieren innerhalb weniger Tage Unterstützung.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, die richtigen Leistungen zu beantragen.
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