Leistung

Hilfe mit Pflegegrad

Pflegegrad bewilligt, aber unklar, was jetzt möglich ist? Wir prüfen, was Ihnen zusteht, erklären es verständlich und setzen es in planbare Alltagshilfe um.

Pflegegrad-Beratung und Begleitung

Ein Pflegegrad eröffnet Zugang zu Leistungen der Pflegekasse. Viele schöpfen sie nicht vollständig aus, weil unklar ist, was wofür gilt. Wir schauen gemeinsam, was für Ihre Situation infrage kommt, und übernehmen die Umsetzung.

Was ist das?

Was genau ist die Hilfe mit Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist die vom Medizinischen Dienst festgestellte Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade. Je nach Grad stehen Ihnen Geld- und Sachleistungen zu. Wir helfen, diese Leistungen in praktische Alltagshilfe umzusetzen: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Entlastung der Familie. Pflegerische Tätigkeiten übernimmt ein Pflegedienst, wir ergänzen den Alltag.

Was wir übernehmen

Unsere Leistungen im Detail

Entlastungsbetrag (131 €)

131 € monatlich für alle Pflegegrade, für anerkannte Leistungen wie Haushaltshilfe und Begleitung.

Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 bis zu 2.299 € monatlich. (Pflegerische Hilfe läuft über einen Pflegedienst, wir ergänzen den Alltag.)

Verhinderungspflege

Bis zu 1.612 € jährlich, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist oder Urlaub braucht.

Pflegegeld

Monatliche Auszahlung für selbst organisierte Pflege, ab Pflegegrad 2.

Antragshilfe

Wir unterstützen bei der Beantragung und der Kommunikation mit der Pflegekasse.

Leistungen kombinieren

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren. Wir erklären, wie.

Für wen

Für wen ist diese Hilfe geeignet?

Die Hilfe mit Pflegegrad richtet sich an Menschen, deren Alltag durch eine besondere Lebenssituation erschwert ist. Prüfen Sie, ob Ihre Situation dazugehört.

Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5

Angehörige, die den Pflegegrad für die Familie nutzen möchten

Personen, die den 131 € Entlastungsbetrag noch nicht nutzen

Menschen, die Sachleistungen in praktische Alltagshilfe umsetzen wollen

Personen, bei denen noch kein Pflegegrad beantragt wurde

Wann

Wann kommt die Unterstützung infrage?

Wenn der Pflegegrad bewilligt ist, die Hilfen aber nicht gebündelt werden

Wenn der Entlastungsbetrag am Jahresende verfällt, weil er nicht genutzt wurde

Wenn Sachleistungen nur teils genutzt werden und Reste sich umwandeln ließen

Wenn Hilfe erst nach der Begutachtung organisiert werden soll

Ablauf

So läuft die Unterstützung konkret ab

01

Pflegegrad prüfen

Noch kein Pflegegrad? Nutzen Sie kostenlos unseren Pflegegrad-Rechner.

02

Möglichkeiten klären

Wir schauen, was Ihnen zusteht, etwa 131 € Entlastungsbetrag oder Stunden aus den Sachleistungen, und wie sich beides kombinieren lässt.

03

Antrag unterstützen

Wir helfen bei der Beantragung und den Unterlagen für die Pflegekasse.

04

Leistungen nutzen

Ihre Haushaltshilfe wird über die Pflegekasse abgerechnet. Wir bleiben ansprechbar.

Antrag

Wie beantrage ich die Leistung?

Anträge und die Kommunikation mit den Kassen übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

1

Pflegegrad feststellen

Antrag bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet (Medicproof bei privaten Kassen).

2

Bescheid prüfen

Sie erhalten den Pflegegrad-Bescheid, die Basis für alle Leistungen.

3

Leistungen beauftragen

Mit dem Bescheid beauftragen Sie anerkannte Leistungen wie die unsere.

4

Direkte Abrechnung

Wir verrechnen Entlastungsbetrag und Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse.

Finanzierung & Kosten

Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Viele Haushalte wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die kurze Antwort: Bei einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein, etwa bei Schwangerschaft, im Wochenbett oder nach einer Operation. Wir prüfen für Sie kostenlos, welcher Kostenträger in Ihrer Situation greift.

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der offiziellen Seite gesund.bund.de.

Pflegekasse (bei Pflegegrad)

Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieses Budget ist genau für anerkannte Angebote wie die Haushaltshilfe von Cura Homecare gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich Pflegesachleistungen (bis zu 2.299 €/Monat) sowie Pflegegeld infrage. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit den erbrachten Leistungen verrechnet.

Krankenkasse (medizinische Haushaltshilfe)

Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist, zum Beispiel während der Schwangerschaft und im Wochenbett, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder nach einem Unfall. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir helfen Ihnen, die passende Begründung und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Sozial- oder Sozialhilfe-Träger

In besonderen Härtefällen können Sozialämter oder überörtliche Träger der Sozialhilfe Zuschüsse oder Kostenübernahmen gewähren, etwa wenn die Mittel von Pflege- oder Krankenkasse nicht ausreichen. Ob und in welcher Höhe das für Ihre Situation gilt, klären wir im Einzelfall ehrlich mit Ihnen, ohne falsche Versprechen.

Private Selbstzahlung

Sie können jede Leistung von Cura Homecare auch privat dazu buchen oder vollständig selbst zahlen, etwa wenn Sie zusätzliche Stunden wünschen oder noch keine Kostenzusage vorliegt. Die Preise besprechen wir vorab transparent, damit es keine Überraschungen gibt.

Sie möchten unsere Leistungen privat nutzen? Auch das ist möglich.

Viele Familien buchen zusätzliche Stunden dazu oder nehmen Cura Homecare vollständig selbst in Anspruch, ohne Pflegekasse oder Krankenkasse. Wir besprechen die Kosten vorher offen mit Ihnen, damit es keine Überraschungen gibt.

Preisorientierung:Preis auf Anfrage

Der genaue Preis kann vom Umfang und Einsatzort abhängen.

Wann die Krankenkasse statt der Pflegekasse zuständig ist

  • Während Schwangerschaft und im Wochenbett, wenn die Mutter den Haushalt nicht führen kann.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einem Unfall mit vorübergehender Einschränkung.
  • Wenn (noch) kein Pflegegrad anerkannt ist, eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe aber medizinisch nötig ist.

Wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt, erklärt auch gesund.bund.de.

Stand 2026. Die genannten Beträge entsprechen den Leistungen des SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2). Anspruch und Höhe hängen von Ihrer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Wir beraten Sie ehrlich, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.

Leistungen 2026

Leistungen nach Pflegegrad

Monatliche Leistungen der Pflegekasse im Überblick, Stand 2026 nach SGB XI.

PflegegradEntlastungsbetragSachleistungenPflegegeld
1Pflegegrad 1131 €——
2Pflegegrad 2131 €796 €347 €
3Pflegegrad 3131 €1.497 €599 €
4Pflegegrad 4131 €1.859 €800 €
5Pflegegrad 5131 €2.299 €990 €

Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, können 40 % des ungenutzten Betrags in Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege umgewandelt werden. Anspruch und Höhe hängen von Ihrer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Wir beraten Sie ehrlich, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen gibt es?

Antrag bei der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse oder private Pflege-Pflegekasse)

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. Medicproof

Pflegegrad-Bescheid als Grundlage der Inanspruchnahme

Cura konkret

Was übernimmt Cura Homecare konkret?

Leistungen verständlich machen

Wir erklären, welcher Betrag sich wofür nutzen lässt, und machen daraus konkrete Stunden im Haushalt.

Kein Verfall

Wir planen Einsätze so, dass der 131 € Entlastungsbetrag am Jahresende nicht verfällt.

Antragshilfe

Begleitung bei Formularen und der Kommunikation mit der Pflegekasse.

Planbare Einsätze

Feste Bezugsperson und Einsatzzeiten, die Sie einplanen können.

Geschwindigkeit

Wie schnell kann die Unterstützung starten?

Nach Vorliegen des Pflegegrad-Bescheids beginnen unsere Einsätze in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei laufendem Pflegegrad klären wir freie Budgets und starten schnell.

Beispiele

Konkrete Beispiele aus dem Alltag

Pflegegrad 2: Entlastung ausgeschöpft

Frau H. (PG2) nutzt den 131 € Entlastungsbetrag komplett für wöchentliche Haushaltshilfe.

Sachleistung als Begleitung

Herr K. (PG3) nutzt Sachleistungen für regelmäßige Alltagsbegleitung zum Arzt.

Verhinderungspflege im Sommer

Damit die Tochter Urlaub machen kann, übernehmen wir für 2 Wochen (Verhinderungspflege).

Der Unterschied

Was Cura Homecare von anderen Anbietern unterscheidet

Vom Papier in den Alltag

Aus Bescheid und Budget machen wir feste Einsatzzeiten, die Sie einplanen können.

Budget wahren

Wir sorgen dafür, dass Budgets nicht verfallen, sondern genutzt werden.

Klar statt Versprechen

Keine Heilsversprechen. Wir sagen Ihnen, was möglich ist und was nicht.

FAQ

Häufige Fragen zur Hilfe mit Pflegegrad

131 € im Monat für alle Pflegegrade (1 bis 5), vorgesehen für anerkannte Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Wir verrechnen unsere Stunden gegen dieses Budget.

Sachleistungen und Pflegegeld lassen sich kombinieren, werden aber unterschiedlich berechnet. Wir beraten Sie ehrlich zu Ihrer konkreten Kombination.

Er verfällt am Jahresende, sofern er nicht genutzt wurde. Wir planen Einsätze so, dass das nicht passiert, und klären vorab, wie Sie Ihr Budget auslasten.

Bis zu 2.299 € monatlich (Stand 2026 nach SGB XI). Plus Pflegegeld von 990 € und der Entlastungsbetrag von 131 €.

Den Antrag stellen Sie selbst. Wir unterstützen gern mit Hinweisen und Unterlagen, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.

Echte Erfahrungen

Das sagen Familien über Cura Homecare

4,9 von 5 Sternen · 40+ Bewertungen bei Google

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