Haushaltshilfe
Der Haushalt kommt gerade nicht hinterher? Erzählen Sie uns, was Ihnen schwerfällt. Wir schauen, was an Unterstützung möglich ist, und übernehmen die nächsten Schritte.

Stuhl wischen, Wäsche falten, Einkauf erledigen: Was sonst nebenbei mitläuft, kostet gerade Kraft. Sie müssen es nicht allein schultern. Wir klären, welche Hilfe möglich ist, erklären Ihnen verständlich, was dafür nötig ist, und übernehmen die Aufgaben, die Ihnen gerade zu viel werden.
Was genau ist die Haushaltshilfe?
Haushaltshilfe heißt: jemand übernimmt die Tätigkeiten, die einen Haushalt am Laufen halten. Reinigung, Wäsche, Einkäufe, einfache Mahlzeiten, Ordnung und kleine Erledigungen. Es ist keine Pflege, sondern Alltagsunterstützung. Meist lässt sich die Hilfe über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (131 € im Monat ab Pflegegrad 1) oder über die Krankenkasse abrechnen. Wir prüfen für Sie, welcher Kostenträger in Ihrer Situation zuständig ist.
Unsere Leistungen im Detail
Reinigung
Boden, Bad, Küche: Wir putzen nach Ihrem Rhythmus, nicht nach einem starren Plan.
Wäschepflege
Die Wäsche stapelt sich? Wir waschen, trocknen, bügeln und räumen ein.
Einkäufe & Besorgungen
Der Einkauf bleibt stehen? Wir erledigen ihn oder gehen gemeinsam mit Ihnen.
Mahlzeiten
Kochen kostet gerade zu viel Kraft? Wir bereiten einfache Gerichte zu oder helfen mit.
Pflanzen & Haustiere
Blumen gießen, Pflanzen pflegen, kleine Haustiere versorgen. Wir behalten den Alltag im Blick.
Ordnung & Organisation
Aufräumen, Sortieren, kleine Erledigungen. So bleibt Ihr Haushalt überschaubar.
Für wen ist diese Hilfe geeignet?
Die Haushaltshilfe richtet sich an Menschen, deren Alltag durch eine besondere Lebenssituation erschwert ist. Prüfen Sie, ob Ihre Situation dazugehört.
Menschen, denen der Haushalt zunehmend Mühe macht, die aber zu Hause bleiben möchten
Wer nach einer Operation vorübergehend nicht belastet werden darf
Schwangere und Mütter im Wochenbett, die den Haushalt gerade nicht führen können
Menschen mit Pflegegrad, die den 131 € Entlastungsbetrag nutzen möchten
Pflegende Angehörige, die eine fest eingeplante Entlastung brauchen
Wer allein lebt und im Umfeld gerade keine Hilfe hat
Wann kommt die Unterstützung infrage?
Wenn der Alltag zunehmend Gewicht bekommt, ein Umzug ins Heim aber nicht infrage kommt
Vorübergehend nach Krankenhausaufenthalt, Operation oder Unfall
Während einer Schwangerschaft mit ärztlich empfohlener Schonung oder im Wochenbett
Wenn ein Pflegegrad bewilligt ist und der Entlastungsbetrag noch ungenutzt ist
Wenn die Familie eine Versorgungslücke schließen muss
So läuft die Unterstützung konkret ab
Situation schildern
Sie erzählen uns kurz, was gerade schwierig ist. Wir hören zu und fragen nach, was wichtig ist.
Bedarf & Kosten klären
Wir prüfen, welche Hilfe gebraucht wird und welcher Kostenträger zuständig ist.
Plan & Bezugsperson
Wir legen Einsatzzeiten fest und stellen Ihnen eine feste Bezugsperson vor.
Einsatz startet
Der Einsatz beginnt, meist innerhalb weniger Tage. Wir stimmen die nächsten Einsätze mit Ihnen ab, solange die Hilfe läuft.
Wie beantrage ich die Leistung?
Anträge und die Kommunikation mit den Kassen übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Voraussetzung
Bei Pflegegrad reicht der Bescheid. Ohne Pflegegrad stellt Ihr Arzt eine Verordnung für die Krankenkasse aus.
Kostenzgabe einholen
Wir helfen beim Antrag bei Pflege- oder Krankenkasse und erklären, was eingereicht wird.
Einsatz vereinbaren
Sobald die Finanzierung steht, legen wir gemeinsam die Einsatzzeiten fest.
Abrechnung über Kasse
Wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Viele Haushalte wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die kurze Antwort: Bei einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein, etwa bei Schwangerschaft, im Wochenbett oder nach einer Operation. Wir prüfen für Sie kostenlos, welcher Kostenträger in Ihrer Situation greift.
Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der offiziellen Seite gesund.bund.de.
Pflegekasse (bei Pflegegrad)
Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieses Budget ist genau für anerkannte Angebote wie die Haushaltshilfe von Cura Homecare gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich Pflegesachleistungen (bis zu 2.299 €/Monat) sowie Pflegegeld infrage. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit den erbrachten Leistungen verrechnet.
Krankenkasse (medizinische Haushaltshilfe)
Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist, zum Beispiel während der Schwangerschaft und im Wochenbett, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder nach einem Unfall. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir helfen Ihnen, die passende Begründung und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Sozial- oder Sozialhilfe-Träger
In besonderen Härtefällen können Sozialämter oder überörtliche Träger der Sozialhilfe Zuschüsse oder Kostenübernahmen gewähren, etwa wenn die Mittel von Pflege- oder Krankenkasse nicht ausreichen. Ob und in welcher Höhe das für Ihre Situation gilt, klären wir im Einzelfall ehrlich mit Ihnen, ohne falsche Versprechen.
Private Selbstzahlung
Sie können jede Leistung von Cura Homecare auch privat dazu buchen oder vollständig selbst zahlen, etwa wenn Sie zusätzliche Stunden wünschen oder noch keine Kostenzusage vorliegt. Die Preise besprechen wir vorab transparent, damit es keine Überraschungen gibt.
Sie möchten unsere Leistungen privat nutzen? Auch das ist möglich.
Viele Familien buchen zusätzliche Stunden dazu oder nehmen Cura Homecare vollständig selbst in Anspruch, ohne Pflegekasse oder Krankenkasse. Wir besprechen die Kosten vorher offen mit Ihnen, damit es keine Überraschungen gibt.
Der genaue Preis kann vom Umfang und Einsatzort abhängen.
Wann die Krankenkasse statt der Pflegekasse zuständig ist
- Während Schwangerschaft und im Wochenbett, wenn die Mutter den Haushalt nicht führen kann.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einem Unfall mit vorübergehender Einschränkung.
- Wenn (noch) kein Pflegegrad anerkannt ist, eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe aber medizinisch nötig ist.
Wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt, erklärt auch gesund.bund.de.
Stand 2026. Die genannten Beträge entsprechen den Leistungen des SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2). Anspruch und Höhe hängen von Ihrer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Wir beraten Sie ehrlich, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Bei Pflegegrad: gültiger Pflegegrad-Bescheid (ab Pflegegrad 1)
Ohne Pflegegrad: ärztliche Verordnung für die Krankenkasse, etwa im Wochenbett oder nach Operation
Einsatzort im Kreis Unna und Ruhrgebiet (Unna, Dortmund, Duisburg und Umgebung)
Bereitschaft zu regelmäßigen, verlässlichen Einsatzzeiten
Was übernimmt Cura Homecare konkret?
Feste Bezugsperson
Eine Person, die Ihren Haushalt und Ihre Gewohnheiten kennt. Nicht ständig neue Gesichter.
§45a SGB XI anerkannt
Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Planbare Zeiten
Vereinbarte Termine halten wir ein. Fällt etwas aus, sagen wir das früh.
Mitarbeitende mit Routine
Wer kommt, kennt den Alltag älterer Menschen, weiß, wo angefangen wird und was liegenbleiben kann.
Wie schnell kann die Unterstützung starten?
Mit geklärter Finanzierung beginnen wir meist innerhalb von 3–5 Werktagen. Wenn Sie vorab selbst beauftragen und später mit der Kasse abrechnen, starten wir auch früher.
Konkrete Beispiele aus dem Alltag
Wöchentliche Grundreinigung
Frau M. (84, Hüft-OP) bekommt jeden Mittwoch 3 Stunden Putzen, Wäsche und Einkauf, abgerechnet über den Entlastungsbetrag.
Mahlzeiten & Einkauf
Familie K. nach der Geburt: Wir kochen zwei- bis dreimal pro Woche einfache Gerichte und besorgen den Wocheneinkauf.
Begleitetes Einkaufen
Herr W. möchte gern selbst einkaufen. Unsere Hilfe begleitet ihn und trägt die Taschen.
Was Cura Homecare von anderen Anbietern unterscheidet
Bezugsperson statt Reinigungsfirma
Wir kommen als vertraute Bezugsperson, die Ihren Alltag kennt, nicht als anonyme Reinigungskraft.
Transparente Abrechnung
Wir rechnen ehrlich mit Pflege- oder Krankenkasse ab, keine versteckten Kosten.
Feste Person statt Rotation
Vertrauen zu einer Person, die regelmäßig kommt. Kein wechselndes Team.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung. Damit lassen sich anerkannte Leistungen wie unsere Haushaltshilfe verrechnen. Die 131 € werden mit den erbrachten Stunden verrechnet, nicht bar ausgezahlt. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich Sachleistungen hinzukommen.
Ja, etwa während der Schwangerschaft, im Wochenbett, nach einer Operation oder einem Unfall mit ärztlicher Verordnung. In diesen Fällen übernimmt häufig die Krankenkasse die Kosten. Wir prüfen für Sie, welcher Kostenträger zuständig ist.
Ja. Wir legen Wert auf eine feste Bezugsperson, die Ihren Haushalt kennt und Ihnen vertraut ist.
Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und dem bewilligten Budget. In einem persönlichen Gespräch planen wir die Einsatzzeiten gemeinsam mit Ihnen.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Anfrage, sobald die Finanzierung geklärt ist. In dringenden Fällen versuchen wir, schneller zu sein.
Putzmittel bringen Sie bitte selbst mit, damit Duft- und Verträglichkeitsvorlieben erhalten bleiben. Handwerkszeug und Gerät stellen wir bei Bedarf.
Das sagen Familien über Cura Homecare
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Haushaltshilfe in Ihrer Stadt
Cura Homecare ist im Ruhrgebiet und Umland für Sie da, Haushaltshilfe direkt bei Ihnen vor Ort:
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