Den Entlastungsbetrag der Pflegekasse richtig nutzen
Bis zu 131 € monatlich stehen Pflegebedürftigen als Entlastungsbetrag zu, doch viele wissen nicht, wofür sie das Geld einsetzen können. Wir erklären alle Möglichkeiten.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Seit 2017 haben alle Menschen mit Pflegegrad 1–5 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Das Geld ist zweckgebunden und kann nicht bar ausgezahlt werden, es muss für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Betrag kann für Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter wie Cura Homecare, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Kurzzeitpflege-Ergänzungen sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Wichtig: Der Anbieter muss nach §45a SGB XI anerkannt sein, das ist Cura Homecare.
Was passiert mit ungenutztem Guthaben?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zu 18 Monate rückwirkend genutzt werden. Das bedeutet, Sie können angesammelte Beträge aus den vergangenen anderthalb Jahren noch einsetzen. Prüfen Sie daher Ihren aktuellen Stand bei der Pflegekasse.
So beantragen Sie die Kostenerstattung
Nach der Inanspruchnahme unserer Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Erstattung erfolgt direkt auf Ihr Konto. Cura Homecare unterstützt Sie dabei und stellt alle notwendigen Unterlagen bereit.
Tipp: Beantragen Sie den Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1, viele Menschen vergessen diesen Anspruch und verschenken wertvolle Leistungen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, die richtigen Leistungen zu beantragen.
Entlastungsbetrag in der Praxis – so geht es weiter:
Theorie gelesen? Hier geht es in die konkrete Umsetzung – Budget prüfen und direkt Hilfe organisieren.
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