Hilfe bei Schwangerschaft & Wochenbett
Nach der Geburt ist der Alltag plötzlich deutlich anstrengender. Wir halten den Haushalt am Laufen, damit Sie sich erholen und bei Ihrem Kind ankommen können.

Schwangerschaft und Wochenbett sind körperlich fordernd. Wenn der Haushalt zur Belastung wird, muss Sie das nicht allein tragen. Wir klären, ob die Krankenkasse die Hilfe übernimmt, und übernehmen den Haushalt, solange Sie sich schonen.
Was genau ist die Hilfe bei Schwangerschaft & Wochenbett?
Bei Schwangerschaftskomplikationen mit ärztlich empfohlener Schonung und in der Wochenbettzeit (meist 1–8 Wochen nach der Geburt) kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Wir übernehmen dann Reinigung, Einkäufe, Mahlzeiten und Besorgungen, damit Sie sich erholen und Zeit mit Ihrem Kind verbringen.
Unsere Leistungen im Detail
Haushalt & Reinigung
Reinigung, Ordnung und Hygiene in Ihrer Wohnung übernehmen wir.
Einkaufen & Besorgungen
Lebensmittel, Babybedarf und alles, was Sie brauchen. Wir besorgen es.
Unterstützung nach der Geburt
Im Wochenbett übernehmen wir den Haushalt, damit Sie sich erholen können.
Flexible Einsatzzeiten
Wir richten uns nach Ihrem Bedarf und Tagesrhythmus.
Kassenleistung nutzbar
Bei ärztlich empfohlener Schonung übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten.
Diskret und dezent
Wir kommen zurückhaltend und richten uns nach Ihrem Rhythmus in der Zeit nach der Geburt.
Für wen ist diese Hilfe geeignet?
Die Hilfe bei Schwangerschaft & Wochenbett richtet sich an Menschen, deren Alltag durch eine besondere Lebenssituation erschwert ist. Prüfen Sie, ob Ihre Situation dazugehört.
Schwangere mit Komplikationen oder ärztlicher Empfehlung zur Schonung
Mütter in der Wochenbettzeit (1–8 Wochen nach der Geburt)
Familien ohne naheliegende Unterstützung
Mütter, die weitere Kinder zu Hause betreuen
Personen, die Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen möchten
Wann kommt die Unterstützung infrage?
Bei ärztlich empfohlener Schonung in der Schwangerschaft (z. B. drohende Frühgeburt, Bettruhe)
Im Wochenbett, besonders nach Kaiserschnitt oder erschöpfender Geburt
Wenn ältere Geschwisterkinder da sind und die Mutter nicht folgen kann
Wenn die Familie fern ist und der Alltag allein kaum zu bewältigen ist
So läuft die Unterstützung konkret ab
Ärztliche Verordnung
Ihr Gynäkologe oder Ihre Hebamme stellt eine Verordnung aus.
Antrag bei der Kasse
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse.
Hilfe beginnt
Unsere Haushaltshilfe kommt regelmäßig zu Ihnen.
Erholung & Bonding
Sie erholen sich und genießen die Zeit mit Ihrem Kind. Wir bleiben ansprechbar.
Wie beantrage ich die Leistung?
Anträge und die Kommunikation mit den Kassen übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Verordnung vom Frauenarzt / der Hebamme
Die Verordnung begründet, warum Sie den Haushalt nicht führen können (Schonung, Wochenbett).
Antrag bei der Krankenkasse
Mit Verordnung reichen Sie oder wir den Antrag bei Ihrer Kasse ein.
Bewilligung
Die Kasse genehmigt meist eine begrenzte Zahl Stunden über die Schon- oder Wochenbettzeit.
Einsatz & Abrechnung
Wir kommen nach Freigabe und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Viele Haushalte wissen nicht, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die kurze Antwort: Bei einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse zuständig sein, etwa bei Schwangerschaft, im Wochenbett oder nach einer Operation. Wir prüfen für Sie kostenlos, welcher Kostenträger in Ihrer Situation greift.
Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der offiziellen Seite gesund.bund.de.
Pflegekasse (bei Pflegegrad)
Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieses Budget ist genau für anerkannte Angebote wie die Haushaltshilfe von Cura Homecare gedacht. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich Pflegesachleistungen (bis zu 2.299 €/Monat) sowie Pflegegeld infrage. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit den erbrachten Leistungen verrechnet.
Krankenkasse (medizinische Haushaltshilfe)
Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist, zum Beispiel während der Schwangerschaft und im Wochenbett, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder nach einem Unfall. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Wir helfen Ihnen, die passende Begründung und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Sozial- oder Sozialhilfe-Träger
In besonderen Härtefällen können Sozialämter oder überörtliche Träger der Sozialhilfe Zuschüsse oder Kostenübernahmen gewähren, etwa wenn die Mittel von Pflege- oder Krankenkasse nicht ausreichen. Ob und in welcher Höhe das für Ihre Situation gilt, klären wir im Einzelfall ehrlich mit Ihnen, ohne falsche Versprechen.
Private Selbstzahlung
Sie können jede Leistung von Cura Homecare auch privat dazu buchen oder vollständig selbst zahlen, etwa wenn Sie zusätzliche Stunden wünschen oder noch keine Kostenzusage vorliegt. Die Preise besprechen wir vorab transparent, damit es keine Überraschungen gibt.
Sie möchten unsere Leistungen privat nutzen? Auch das ist möglich.
Viele Familien buchen zusätzliche Stunden dazu oder nehmen Cura Homecare vollständig selbst in Anspruch, ohne Pflegekasse oder Krankenkasse. Wir besprechen die Kosten vorher offen mit Ihnen, damit es keine Überraschungen gibt.
Der genaue Preis kann vom Umfang und Einsatzort abhängen.
Wann die Krankenkasse statt der Pflegekasse zuständig ist
- Während Schwangerschaft und im Wochenbett, wenn die Mutter den Haushalt nicht führen kann.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einem Unfall mit vorübergehender Einschränkung.
- Wenn (noch) kein Pflegegrad anerkannt ist, eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe aber medizinisch nötig ist.
Wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernimmt, erklärt auch gesund.bund.de.
Stand 2026. Die genannten Beträge entsprechen den Leistungen des SGB XI (Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2). Anspruch und Höhe hängen von Ihrer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab. Wir beraten Sie ehrlich, ohne rechtliche Verbindlichkeit zu übernehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Ärztliche Verordnung zur Haushaltshilfe (Schwangerschaftsschonung oder Wochenbett)
Wohnung im Einsatzgebiet (Unna, Dortmund, Duisburg und Umgebung)
Meist zeitliche Begrenzung auf die Schon- oder Wochenbettphase
Was übernimmt Cura Homecare konkret?
Feste Bezugsperson
Jemand, der Ihren Haushalt und Ihre Bedürfnisse kennenlernt.
Ruhe im Wochenbett
Einkauf, Wäsche und Mahlzeiten übernehmen wir, damit Sie in Ruhe bei Ihrem Kind ankommen können.
Sauberkeit rund ums Baby
Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung gerade dort, wo das Kind liegt und gegessen wird.
Hygiene & Sorgfalt
Besonderer Wert auf Sauberkeit, gerade rund ums Baby.
Wie schnell kann die Unterstützung starten?
Mit ärztlicher Verordnung starten wir in der Regel innerhalb weniger Tage. Wenn der Wochenbett-Bedarf absehbar ist, klären wir das am besten schon rund um den Geburtstermin.
Konkrete Beispiele aus dem Alltag
Schwangerschaft mit Schonung
Frau T. muss liegen. Wir übernehmen Einkauf und leichten Haushalt für die letzten 6 Wochen.
Wochenbett nach Kaiserschnitt
Familie M. bekommt 3 Wochen lang Mahlzeiten und Wäsche. Die Mutter kann ankommen.
Geschwisterkind mitversorgt
Die Mutter liegt im Wochenbett. Wir nehmen Haushalt und Einkauf ab, das große Kind wird versorgt mitbegleitet.
Was Cura Homecare von anderen Anbietern unterscheidet
Rhythmus des Alltags
Wir richten unsere Einsätze nach dem Rhythmus von Mutter und Kind aus, nicht nach einem festen Schema.
Verlässliche Zeiten
Einsätze, die Sie einplanen können. Gerade als frischgebackene Familie wertvoll.
Ehrliche Kassenberatung
Wir helfen beim Antrag, ohne Heilversprechen zur Kostenerstattung.
Häufige Fragen zur Hilfe bei Schwangerschaft & Wochenbett
Ja, in der Regel, wenn der Arzt die Haushaltshilfe verordnet und die medizinische Notwendigkeit begründet. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab. Wir helfen beim Antrag.
Ja. Bei ärztlich empfohlener Schonung in der Schwangerschaft (z. B. drohende Frühgeburt) kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigen.
Dann können Sie die Hilfe selbst buchen. Wir beraten Sie ehrlich zu den Kosten und übernehmen keine fiktiven Beträge.
Unsere Leistung ist die Haushaltshilfe, keine Kindertagesbetreuung. Wir können organisatorisch unterstützen und Besorgungen übernehmen, ersetzen aber keine Betreuung der Geschwisterkinder.
Das sagen Familien über Cura Homecare
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Hilfe bei Schwangerschaft & Wochenbett in Ihrer Stadt
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