Haushaltshilfe über die Krankenkasse: Wer hat Anspruch?
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Haushaltshilfe über die Krankenkasse: Wer hat Anspruch?

Viele wissen nicht, dass die Krankenkasse Haushaltshilfe in bestimmten Situationen vollständig übernimmt. Wir erklären die Voraussetzungen und wie Sie den Antrag stellen.

Wann übernimmt die Krankenkasse Haushaltshilfe?

Nach §38 SGB V haben gesetzlich Versicherte unter bestimmten Umständen Anspruch auf Haushaltshilfe: bei Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation, bei schwerer Erkrankung, in der Schwangerschaft oder nach der Geburt sowie wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben.

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Schwangere, die ihren Haushalt nicht führen können und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt, haben Anspruch auf Haushaltshilfe. Auch nach der Geburt (Wochenbett) kann dieser Anspruch gelten. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig.

Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, sofern ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt oder ein anderes pflegebedürftiges Familienmitglied versorgt werden muss.

So stellen Sie den Antrag

Holen Sie zunächst eine ärztliche Verordnung ein. Dann kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und beantragen die Genehmigung. Cura Homecare ist ein anerkannter Anbieter und kann direkt mit vielen Krankenkassen abrechnen. Rufen Sie uns an, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Genehmigungen können einige Tage dauern, planen Sie das rechtzeitig ein.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, die richtigen Leistungen zu beantragen.

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